Die Trauung
Was geschieht in einer evangelischen Trauung?
Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt wird. In der Trauung bekennen die Eheleute öffentlich, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht (nach wie vor!) immer die standesamtliche Trauung voraus.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
- Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung
- Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an
- Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander
- Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich
Wer kann in der Kapelle in Rupelrath heiraten?
- Wenn mindestens ein Ehepartner oder ein Elternteil Mitglied unserer Kirchengemeinde ist, ist unsere Gemeinde, d.h. Pfarrer, Kirchenmusiker und Küster für die Trauung verantwortlich. Sie können die Kapelle in Rupelrath kostenfrei nutzen.
- Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, bitten wir um eine Kostenpauschale von 250 €, in der auch der Dienst der Küsterin und des Kirchenmusikers enthalten ist. Für die inhaltliche Gestaltung der Trauung sollten Sie den für Sie zuständigen Pfarrer ansprechen.
Können wir unsere Trauung auch in einer anderen Kirche feiern?
Manchmal gibt es familiäre oder räumliche Gründe, die ein Brautpaar unserer Gemeinde zu einer anderen Kirche führen. Der Pfarrer unserer Gemeinde übernimmt eine auswärtige Trauung aber in der Regel nur in den Nachbargemeinden. Alle anderen Dinge im Blick auf die Kirche und den Kirchenmusiker müssen Sie in diesem Fall mit dem jeweiligen Gemeindebüro vor Ort absprechen.
Wie ist der Weg zur kirchlichen Trauung?
- Erkundigen Sie sich in unserem Gemeindebüro (Jutta Hartkopf) nach Ihrem Wunschtermin und melden Sie die Trauung unter Angabe der Daten an. Dies kann auch telefonisch geschehen. Falls Sie Gemeindeglied sind, wird die Anmeldung an Pfarrer Clever weiter gegeben, der sich dann bei Ihnen meldet. In der Karwoche vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
- Wenden Sie sich für alle Fragen zum Gottesdienst, die in der Zeit nach der Anmeldung anfallen, vertrauensvoll an Ihren Pfarrer. Bitte keine Programmpunkte ohne Rücksprache buchen!
- In der Regel besucht Sie der Pfarrer ca. 6 Wochen vor der Trauung zum Traugespräch. Im Traugespräch geht es einerseits um das Paar selbst und das christliche Verständnis der Ehe – und andererseits um die gemeinsame Planung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, äußere Rahmen in der Kirche).
- Führen Sie ein Gespräch mit der zuständigen Küsterin (i.d.R. Sonja van Bargen). Hier können Sie vor allem Besichtigungstermine vereinbaren und die Fragen rund um die innere/äußere Gestaltung der Kirche besprechen bzw. das Equipment der Kapelle erfragen.
Wie sieht es mit Liedern und musikalischen Beiträgen im Gottesdienst aus?
Verantwortlich für die Gestaltung des Traugottesdienstes ist der Pfarrer. Gemeinsam mit dem Brautpaar sucht er die Lieder aus, macht Vorschläge und versucht, die Wünsche in den Gottesdienst einzubringen.
Besteht der Wunsch, zusätzliche musikalische Beiträge durch Gäste in den Gottesdienst einzubringen, ist es wichtig, vor der Buchung/Einladung dies mit dem Pfarrer abzustimmen. Für den Gottesdienst ist weniger der Stil ausschlaggebend (von Klassik bis Pop ist hier vieles möglich), sondern dass der Inhalt dem christlichen Glauben nicht widerspricht.
Welche Bedeutung haben die Trauzeugen?
Trauzeugen haben ursprünglich ihre Hauptaufgabe auf dem Standesamt; bei der evangelischen Trauung haben sie zunächst keine feste Aufgabe. Es kann aber ein schönes Zeichen sein, wenn sie z.B. auch an der Gestaltung des Gottesdienstes durch ein Gebet oder eine Lesung mitwirken und beim Trauversprechen mit an die Seite des Brautpaars treten. Manche Brautpaare wählen sie auch bewusst als Begleiter ihrer Ehe.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, dass eine Person während des Gottesdienstes im Hintergrund filmt oder vom Platz aus fotografiert. Dies muss aber dezent geschehen und darf nicht im Blickfeld der Gottesdienstgemeinde die Trauhandlung ablenken. Sprechen Sie sich auf jeden Fall vorher mit dem Pfarrer hierzu ab.
Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?
In der Regel unterstützt das Brautpaar mit der Kollektenwahl einen Bereich der Kirchengemeinde, zu der sie gehören. Dabei können sie aus verschiedenen Bereichen wählen.
Wie steht es mit Blumenstreuen und Reiswerfen?
Vor der Kirche können gern echte Blumen gestreut werden, um die Beseitigung kümmert sich die Küsterin. In der Kirche dürfen nur künstliche Blumen verstreut werden, die im Anschluss auch wieder eingesammelt werden sollten. Das Werfen von Reis und Konfetti ist in den meisten Kirchen (und auch bei uns) nicht erwünscht. Zum einen quillt Reis bei Nässe schnell auf und lockt die Tauben an, zum anderen weht Konfetti ggf. auf den Friedhof oder verfärbt bei Regen den Vorplatz und lässt sich dann quasi nicht beseitigen.
Kann es an einem Tag auch zwei Trauungen in der Kapelle geben?
In der Regel spricht nichts dagegen, dass an einem Nachmittag auch zwei Trauungen nacheinander stattfinden können. Hier liegen die Anfangszeiten meist 1 ½ Stunden auseinander, weil wir auf die Arbeitszeiten der Küsterin und des Organisten an diesem Nachmittag Rücksicht nehmen wollen.
Sollte nach der Trauung vor der Kapelle ein kleiner Umtrunk geplant sein, ist dies nur nach der späteren Trauung möglich. Dies sollte auf jeden Fall eigenständig organisiert werden; unsere Gemeinde kann dazu leider keine Ausstattung wie Gläser, Stehtische oder Kühlung zur Verfügung stellen.
Sind auch Trauungen in der Woche möglich?
Grundsätzlich kann an jedem Tag außer in der Karwoche ein Traugottesdienst gefeiert werden. Von Montag bis Freitag ist als frühester Termin allerdings erst die Uhrzeit ab 15:00 Uhr möglich, da vorher noch eine Beerdigung stattfinden könnte.
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann eine Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Trauung wird „ökumenisch“ genannt. Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Findet der Gottesdienst in einer evangelischen Kirche statt, läuft er nach der evangelischen Ordnung ab mit Beteiligung des katholischen Pfarrers, der in der Regel die Predigt hält. In einer katholischen Kirche ist es umgekehrt.
Ist auch eine Trauung mit Taufe möglich?
Es gibt durchaus eine Verbindung von Trauung und Taufe. Sprechen Sie mit Pfarrer Clever. In der Regel wird auf Wunsch die Taufe nach dem Vollzug der Trauung im zweiten Teil des Gottesdienstes vollzogen.
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